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Jahreshauptversammlung 2021
Geschrieben von Simone Glanemann

Einladung
zur ordentlichen Mitgliederversammlung

am Donnerstag, 23. September 2021 um 19.00 Uhr
im Vereinslokal „Gaststätte Tophoff“, Saerbecker Str. 188, 48268 Greven

Tagesordnungspunkte:


1.    Eröffnung und Begrüßung der Mitglieder
2.    Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
3.    Verlesung des Protokolls der (letzten) Mitgliederversammlung vom 14.2.2019
4.    Bericht über die Sportjahre 2020 und 2021
5.    Kassen / Geschäftsbericht 2019
6.    Bericht der Rechnungsprüfer über das Jahr 2019
7.    Genehmigung der Jahresrechnung 2019
8.    Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
9.    Kassen / Geschäftsbericht 2020
10.    Bericht der Rechnungsprüfer über das Jahr 2020
11.    Genehmigung der Jahresrechnung 2020
12.    Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020
13.    Außerplanmäßige Neuwahl des Vorsitzenden (wegen aktueller Nichtbesetzung)
14.    Neuwahl der planmäßig ausscheidenden Vorstandsmitglieder
         - Geschäftsführer
         - Beisitzer (Technischer Leiter)
         - Sportwart
         - Turnierwart
         - Jugendwart
15.  Neuwahl eines Rechnungsprüfers
16.   Ausblick – Bericht des Vorstandes über Planungen und deren Genehmigung
17.   Abstimmung über eine Satzungsänderung
        (Antrag: § 7 Ziffer 1. wird neu gefasst. Neufassung rückseitig)
18.   Abstimmung über eine Satzungsänderung
        (Antrag: § 11 wird neu gefasst. Neufassung rückseitig)
19.  Verschiedenes

Die Jahresabschlüsse/die Jahresrechnungen 2019 und 2020 sowie die aktuell gültige Vereins-satzung liegen zur Einsichtnahme im Büro des RV Greven aus.

Mit freundlichen Grüßen

Reit- und Fahrverein Greven e.V.
gez.  Robert Gremme (Stellv. Vorsitzender)



Zu TOP 17. Abstimmung über eine Satzungsänderung. Die zur Abstimmung gestellte Neu-fassung von § 7 Ziffer 1. der Vereinssatzung lautet:

§ 7 Der Vorstand
1.    Der Verein wird in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten im Sinne des § 26 BGB durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Ge-schäftsführer vertreten. Jeder von ihnen kann den Verein alleine vertreten.

Jeder von ihnen ist berechtigt, die Sitzungen des Vorstandes oder etwaiger Ausschüsse und die Mitgliederversammlung einzuberufen und diese zu leiten.



Zu TOP 18. Abstimmung über eine Satzungsänderung. Die zur Abstimmung gestellte Neu-fassung von § 11 der Vereinssatzung lautet:

§ 11 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zur Beschlussfassung über diesen Gegenstand be-sonders einberufenen Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der anwesenden stimmberech-tigten Mitglieder beschlossen werden.

Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Greven, die es unmittelbar und ausschließ-lich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Die Ausschüttung des Vermögens an die Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.